Pirker Sterzl Partner Rechtsanwältinnen

Kanzlei für nachhaltige Konfliktlösung, Sanierung und Insolvenz – Salzburg & Wien.


Unterschlagung von Einnahmen durch Kellner

Ein Kellner soll bei seiner Tätigkeit seine Tageseinnahmen fast zur Gänze unterschlagen haben.

An besagtem Tag waren bei einer Festlichkeit vier Kellner tätig. Drei davon lieferten einen annähernd gleichen geringen Betrag beim Veranstalter ab.

Angeklagt wegen Unterschlagung wurden allerdings nur zwei der Kellner, die bei der Festlichkeit tätig waren. Wir haben einen der beiden im Strafverfahren vertreten.

Nach drei Verhandlungstagen wurde unser Mandant freigesprochen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

RAA Mag. Elisabeth Esterer