Gewerblicher Rechtsschutz, IP und Persönlichkeitsschutz

Als Ihre Rechtsanwältinnen in Salzburg und Wien für gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht und Kartellrecht vertreten wir Sie in folgenden Bereichen

  • Wettbewerbsverstöße nach dem UWG

  • Rufschädigung und herabsetzende Äußerungen

  • Markenanmeldung in Österreich, der EU und in Drittstaaten

  • Marken- und Urheberrechtsverletzungen

  • Markenlizenzierung

  • Kartellverfahren und Kartellschadenersatz

FAQs

Ein Mitbewerber betreibt eine sittenwidrige Geschäftspraktik?

Verstößt ein Mitbewerber gegen die guten Sitten im Wettbewerb, etwa durch irreführende Werbung, Nachahmung oder gezielte Behinderung, greift das UWG mit dem allgemeinen Lauterkeitstatbestand nach § 1, dem Irreführungsverbot nach § 2 und dem Herabsetzungsverbot nach § 7. Ansprüche umfassen Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz, bei Verschulden auch Urteilsveröffentlichung. Meist ist die rasche einstweilige Verfügung nach § 24 UWG das wirksamste Mittel. Wir prüfen die Zulässigkeit der Praktik und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Jemand äußert sich herabsetzend über Sie oder Ihr Unternehmen?

Kreditschädigende Äußerungen können zivilrechtlich über § 1330 ABGB verfolgt werden, Absatz 1 bei Ehrenbeleidigung, Absatz 2 bei unwahren Tatsachenbehauptungen. Unter Mitbewerberinnen und Mitbewerbern tritt ergänzend § 7 UWG mit einer Verschuldensvermutung hinzu. Strafrechtlich kommen üble Nachrede nach § 111 StGB und Kreditschädigung nach § 152 StGB in Betracht. Entscheidend ist stets die Abgrenzung zur zulässigen Kritik. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, fordern Unterlassung und Widerruf und sichern Beweise.

Sie wollen eine Marke in Österreich, der EU oder in einem Drittland anmelden?

Markenschutz folgt dem Territorialitätsprinzip. In Österreich erfolgt die Anmeldung beim Patentamt nach dem MSchG, für die gesamte EU als Unionsmarke beim EUIPO. Für Drittstaaten steht das Madrider Protokoll mit zentraler Benennung einzelner Schutzländer zur Verfügung, alternativ nationale Einzelanmeldungen. Vor jeder Anmeldung empfiehlt sich eine Recherche nach Voreintragungen sowie die sorgfältige Festlegung der Warenklassen und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation. Wir begleiten Sie von der Recherche bis zur Verteidigung gegen Widersprüche.

Jemand benutzt ohne Recht Ihre Marke oder Ihr geistiges Werk?

Markenschutz folgt dem Territorialitätsprinzip. In Österreich erfolgt die Anmeldung beim Patentamt nach dem MSchG, für die gesamte EU als Unionsmarke beim EUIPO. Für Drittstaaten steht das Madrider Protokoll mit zentraler Benennung einzelner Schutzländer zur Verfügung, alternativ nationale Einzelanmeldungen. Vor jeder Anmeldung empfiehlt sich eine Recherche nach Voreintragungen sowie die sorgfältige Festlegung der Waren- und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation. Wir begleiten Sie von der Recherche bis zur Verteidigung gegen Widersprüche.

Sie wollen Ihre Marke lizenzieren?

Die Markenlizenz nach § 14 MSchG erlaubt die entgeltliche Nutzung durch Dritte, ohne die Marke selbst zu übertragen. Zu regeln sind insbesondere der Umfang der Lizenz (ausschließlich oder nicht ausschließlich, räumlich, zeitlich und nach Waren- und Dienstleistungsklassen), die Qualitätskontrolle, Lizenzgebühren, Sublizenzrechte, das Vorgehen bei Verletzungen durch Dritte sowie die Folgen bei Vertragsende. Bei internationalen Lizenzen ist zudem die Registereintragung zu prüfen, da sie in manchen Ländern für die Wirkung gegenüber Dritten erforderlich ist. Wir gestalten und verhandeln Ihre Lizenzverträge.

Sie sind von wettbewerbswidrigem Verhalten großer Marktteilnehmer betroffen, oder Ihnen werden Kartellverstöße vorgeworfen?

Kartellrechtliche Verbote nach §§ 1 und 5 KartG, etwa verbotene Vereinbarungen oder Marktmachtmissbrauch, werden von der Bundeswettbewerbsbehörde verfolgt, Verfahren laufen vor dem Kartellgericht am Oberlandesgericht Wien. Geschädigte Unternehmen können unabhängig davon Kartellschadenersatz nach dem KaSchG geltend machen, häufig als Folgeklage gestützt auf eine rechtskräftige Behördenentscheidung mit Bindungswirkung. Wir prüfen Anzeigen bei der Bundeswettbewerbsbehörde, vertreten in Kartellverfahren und setzen Schadenersatzansprüche aus Preisabsprachen oder Marktmachtmissbrauch durch.

Mag. Nina Sterzl

Partnerin & Rechtsanwältin

Ihre Rechtsanwaltskanzlei mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Salzburg und Wien für Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Kartellrecht und Persönlichkeitsrecht.