Allgemeine Zivilverfahren

Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg und Wien für Zivilrecht beraten wir Sie in folgenden Rechtsbereichen

  • Nachbarschaftskonflikte
  • Streitigkeiten über Wegerechte und sonstige Dienstbarkeiten
  • Gewährleistung
  • Schadenersatz
  • Verkehrsunfälle
  • Reiserecht
  • Arzthaftung
  • Schiunfälle
  • Pferderecht

FAQs

Sie haben ein Haus gebaut und es wurden die Bauarbeiten nicht ordnungsgemüß ausgeführt?

Stellen sich nach der Übergabe Baumängel heraus, sind diese umgehend zu rügen. Diese sogenannte Mängelrüge sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Innerhalb der ersten sechs Monate ab der Übergabe gilt die Vermutung, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Die Voraussetzungen für den Gewährleistungsanspruch sind erfüllt, wenn der Bauunternehmer nicht das Gegenteil beweisen kann. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre. Danach können die Mängel nur mehr durch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die dreijährige Frist für einen Schadenersatzanspruch beginnt ab Kenntnis des Schadens zu laufen. Für die Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches ist aber im Gegensatz zum Gewährleistungsanspruch ein Verschulden des Bauunternehmers Voraussetzung. Baumängel können vor den Zivilgerichten eingeklagt werden. Wir führen für Sie Bauprozesse über Gewährleistung und Schadenersatz für alle Baumängel, wenn ein solcher nicht schon durch vorangehende Mängelrügen vermeidbar ist.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und werden geklagt?

Wenn der Unfallhergang eines Verkehrsunfalles unklar ist, zahlt die Kfz-Versicherung den Schaden nicht. Es muss geklagt und ein Zivilprozess geführt werden. In diesem wird ein Sachverständiger beauftragt, der den Unfallhergang rekonstruiert. Wurde einer Person verletzt, geht es nicht nur um den Sachschaden am Kfz, sondern auch um Schmerzengeld und Heilungskosten. Wir vertreten in diesem Zusammenhang sowohl Versicherungen als auch Privatpersonen vor Gericht.

Sie haben Probleme mit Ihren Nachbarn?

Störungen durch den Nachbarn sind unangenehm und führen in vielen Fällen zu Konflikten, die gerichtlich gelöst werden müssen. Es kann dabei beispielsweise um LärmVerschmutzungen oder falsche Grenzzäune gehen. Eine gerichtliche Lösung kann allerdings erst angestrebt werden, wenn die Streitbeilegung außergerichtlich versucht wurde. Ich helfe Ihnen zunächst dabei, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Ist diese nicht möglich, vertrete ich Sie vor Gericht, um Ihre Interessen durchzusetzen. Dies kann zum Beispiel durch Unterlassungsklage oder Besitzstörungsklage erfolgen.

Es gibt Streit über ein Wegerecht oder eine andere Dienstbarkeit?

Dienstbarkeiten nach §§ 472 ff ABGB, wie Wege- oder Leitungsrechte, können vertraglich eingeräumt, aber auch durch jahrelange Ausübung ersessen werden, in der Regel nach 30 Jahren gemäß § 1460 ABGB. Häufiger Streitpunkt ist der genaue Umfang der Nutzung oder ob überhaupt ein Recht besteht. Durchgesetzt wird das mittels Feststellungsklage oder Unterlassungsklage gegen die störende Partei. Wir klären die Rechtslage und vertreten Sie in Streitigkeiten über bestehende oder behauptete Dienstbarkeiten.

Eine gekaufte Sache oder erbrachte Leistung ist mangelhaft?

Bei Mängeln steht grundsätzlich der Gewährleistungsanspruch nach § 922 ABGB zu, also Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung. Zeigt sich der Mangel innerhalb der Vermutungsfrist, ein Jahr bei Verbrauchergeschäften nach dem VGG, sonst sechs Monate nach § 924 ABGB, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Die Gewährleistungsfrist selbst beträgt zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie außergerichtlich wie vor Gericht durch.

Ihnen ist ein Schaden entstanden, für den jemand anderer verantwortlich ist, oder Ihnen wird ein Schaden vorgeworfen?

Schadenersatz nach § 1295 ABGB setzt einen Schaden, dessen Kausalität, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens und in der Regel ein Verschulden voraus, anders als bei der verschuldensunabhängigen Gewährleistung. Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger nach § 1489 ABGB. Wir prüfen die Anspruchsvoraussetzungen, holen bei Bedarf Sachverständigengutachten ein und vertreten Sie sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Schadenersatzforderungen.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und werden geklagt, oder Ihr Schaden wird nicht reguliert?

Ist der Unfallhergang unklar, zahlt die Kfz-Versicherung häufig nicht ohne Weiteres, und es kommt zum Zivilprozess mit einem gerichtlichen Sachverständigen zur Rekonstruktion des Unfalls. Bei Personenschäden geht es neben dem Sachschaden auch um Schmerzengeld, Verdienstentgang und Heilungskosten. Wir vertreten in diesem Zusammenhang sowohl Versicherungen als auch Privatpersonen vor Gericht.

Eine Ärztin oder ein Arzt hat die Behandlung oder Aufklärung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, oder Sie werden wegen eines Behandlungsfehlers geklagt?

Mit der Behandlung kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Bei einem Behandlungs- oder Aufklärungsfehler haftet die Ärztin oder der Arzt, die Beweislast für den Fehler trägt grundsätzlich die Patientin oder der Patient, meist mittels gerichtlicher Sachverständigengutachten. Wir vertreten sowohl Patientinnen und Patienten als auch Ärztinnen und Ärzte in Arzthaftungsverfahren vor allen Gerichten.

Ihre Urlaubsreise hat sich nicht so gestaltet, wie sie gebucht wurde? Ihr Flug war mehrere Stunden verspätet?

Die Kosten für eine Pauschalreise können bei sogenannter „entgangener Urlaubsfreude“ (teilweise) zurückerstattet werden. Die Voraussetzung für einen Schadenersatz ist ein vom Reiseveranstalter verschuldeter Mangel. Für andere Unannehmlichkeiten wie zB verdorbene Speisen oder fehlender Pool, kann eine Preisminderung erreicht werden. Bei Flugreisen haben Sie ab einer Verspätung von drei Stunden die Möglichkeit, eine Zahlung zu erhalten. Die Höhe liegt zwischen 250 und 600 Euro. Ich übernehme für Sie Reisereklamationen und setze Ihre Ansprüche notwendigenfalls gerichtlich durch.

Sie waren in einen Schiunfall verwickelt?

Stoßen zwei oder mehrere Schifahrer zusammen, ist der unfallverursachende Schifahrer dem anderen schadenersatzpflichtig. Das bedeutet, er muss ein angemessenes Schmerzengeld, den Verdienstentgang und die Heilungskosten bezahlen. Ein rechtswidriges Verhalten des Unfallfahrers ist dafür erforderlich. Dieses wird in Österreich an den FIS-Regeln des internationalen Schiverbandes und dem Pistenordnungsentwurf des österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit gemessen. Diese Vorschriften stellen laut Rechtsprechung eine Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten für Schifahrer dar. Beweispflichtig ist der geschädigte Schifahrer, der einen Schadenersatzanspruch geltend macht.

Sie haben eine Frage zum Recht im Reitstall oder rund ums pferd?

Rechtsstreitigkeiten zum Thema Pferd sind immer einzigartig und meistens unvorhersehbar. Es empfiehlt sich sämtliche Verträge zum Thema Pferd, von einem erfahrenen Anwalt für Pferderecht aufsetzen oder überprüfen zu lassen. PferdekaufverträgeEinstellverträge oder Verträge für Reitbeteiligungen sollten von vornherein rechtlich korrekt aufgesetzt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Stellen Sie bei einem gekauften Pferd einen Mangel fest, sollten Sie sich ehestmöglich an mich wenden, um die Gewährleistungsfrist nicht zu versäumen und so beweispflichtig zu werden. Wir helfen Ihnen bei allen Rechtsfragen zum Pferdekauf oder Pferdeverkauf, bei Problemen mit EinstellernReitschülern oder Tierärzten und bei deren gerichtlichen Durchsetzung. Rechtsstreitigkeiten zum Thema Pferd sind immer einzigartig und meistens unvorhersehbar. Es empfiehlt sich sämtliche Verträge zum Thema Pferd, von einem erfahrenen Anwalt für Pferderecht aufsetzen oder überprüfen zu lassen. PferdekaufverträgeEinstellverträge oder Verträge für Reitbeteiligungen sollten von vornherein rechtlich korrekt aufgesetzt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Stellen Sie bei einem gekauften Pferd einen Mangel fest, sollten Sie sich ehestmöglich an uns wenden, um die Gewährleistungsfrist nicht zu versäumen und so beweispflichtig zu werden. Wir helfen Ihnen bei allen Rechtsfragen zum Pferdekauf oder Pferdeverkauf, bei Problemen mit EinstellernReitschülern oder Tierärzten und bei deren gerichtlichen Durchsetzung.

MMag. Lisa Pirker

Rechtsanwältin | Partnerin

Ihr Rechtsanwalt und Ihre Rechtsanwältin in Salzburg und Wien für Zivilrecht und Zivilprozesse.