Strafrecht

Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Strafrecht und Strafverteidiger.

Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Arbeitsrecht und Sozialrecht beraten wir Sie in folgenden Rechtsbereichen

01  Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft
02  Vertretung bei der polizeilichen Einvernahme als Beschuldigter
03  Vertretung bei Haftverhandlungen, insbesondere bei Entscheidung über die Untersuchungshaft
04  Vertretung im Strafverfahren als Strafverteidiger
05  Verteidigung und Rechtsmittel in Strafsachen
06  Vertretung in Finanzstrafverfahren
07  Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
08  Privatbeteiligung und Opfervertretung

FAQs

ich werde bei der polizei als beschuldigter einvernommen. was kann ich tun?

Sobald die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts die Ermittlungen einleitet, beginnt das Strafverfahren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die beschuldigte Person einen Verteidiger beiziehen, insbesondere, wenn eine FestnahmeUntersuchungshaft oder Hausdurchsuchung angeordnet wird. Der Verteidiger erläutert der beschuldigten Person die rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie den Ablauf des weiteren Verfahrens. Er gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten der beschuldigten Person im Verfahren und ist zu dem Zeitpunkt oft der einzige Ansprechpartner für die beschuldigte Person.

wie komme ich aus der untersuchungshaft?

Es gibt Mindestvoraussetzungen für die Verhängung einer Untersuchungshaft, die jedenfalls einzuhalten sind:

  • Antrag der Staatsanwaltschaft
  • Dringender Tatverdacht
  • Haftgrund
  • Verhältnismäßigkeit
  • Gelindere Mittel stehen nicht zur Verfügung (zB Meldepflichten, Kaution,…)
  • Einvernahme zur Sache und zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Wurde eine Untersuchungshaft verhängt, unternehmen wir als Verteidiger alles, diese schnellstmöglich zu beenden.

brauche ich einen rechtsanwalt, wenn ich unschuldig angeklagt werde?

Eine Anwaltspflicht gibt nur unter gewissen Umständen (Untersuchungshaft, Verhandlungen vor dem Landesgericht als Geschworenen- oder Schöffengericht, etc). Es empfiehlt sich immer einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Es kann vorkommen, dass auch Unschuldige verurteilt werden. Dem sollte man unbedingt durch die richtige Verfahrensführung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt vorbeugen.

welche rechte habe ich als opfer einer straftat?

Opfer einer Straftat haben Rechte. Sobald man als Opfer eine Straftat anzeigt, hat man folgende Rechte:

  • Persönlichkeitsschutzrechte
  • Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
  • Belehrungs- und Informationsrechte sowie Kommunikationsgarantien
  • Verfahrens- und Beteiligungsrechte
  • Fortführungsantrag, wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde
  • Kostenersatz
  • Recht auf Entschädigung

Besonders schutzbedürftige Opfer haben darüber hinaus zusätzliche Rechte. Wir beraten Sie als Rechtsanwalt hinsichtlich Ihrer Rechte als Opfer, begleiten Sie zu polizeilichen Einvernahmen und vertreten Sie vor Gericht.

welche möglichkeiten habe ich als opfer im strafverfahren?
  • Privatbeteiligung: Das Opfer kann sich am Strafverfahren neben dem Staatsanwalt beteiligen und für den erlittenen Schaden einen Ersatz begehren. Ziel der Privatbeteiligung ist die Wiedergutmachung des Schadens.
  • Privatanklage: Gewisse Straftaten sind nicht von Amts wegen zu verfolgen. In diesen Fällen kann das Opfer eine Anklage oder einen Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens bei Gericht einbringen.
  • Subsidiaranklage: Wird eine Anklage von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen, kann der Opfer, das sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen hat, diese Anklage aufrechterhalten.
Was ist ein Sanierungsverfahren?

Ein Sanierungsverfahren ist auf Antrag des Schuldners möglich. Stimmen die Gläubiger mehrheitlich zu, kann eine Vereinbarung geschlossen werden, nach der der Schuldner eine gewissen Quote der offenen Forderungen bezahlt. Der Schuldner wird nach Zahlung der Quote von der Restschuld befreit und das Unternehmen kann weitergeführt werden.